Entlastungsbetrag – Entlastung für pflegende Angehörige

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Angehörigen betreut – eine enorme Belastung. Der Entlastungsbetrag hilft dabei, Selbstständigkeit zu fördern und Angehörige zu entlasten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Monatliche Leistung der Pflegekasse: bis zu 131 €/Monat (Stand 2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 gleich hoch.

Wer hat Anspruch?

Zuhause gepflegte Personen

Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5

Wofür kann ich es nutzen?

Zweckgebunden für Alltagsunterstützung (nachträgliche Erstattung):

Tages-/Nachtpflege

Kurzzeitpflege (Unterkunft/Verpflegung)

Ambulante Dienste (z. B. Haushaltshilfe)

Nachbarschaftshilfe (bundeslandspezifisch)

Pflegegrad 1: Frei einsetzbar für ambulante Pflege.
Ab Grad 2: Nur nicht-körperbezogene Hilfe (kein Waschen/Essen).

Quelle: § 45b SGB XI (Pflegekasse).