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Entlastungsbetrag – Entlastung für pflegende Angehörige
Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Angehörigen betreut – eine enorme Belastung. Der Entlastungsbetrag hilft dabei, Selbstständigkeit zu fördern und Angehörige zu entlasten.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Monatliche Leistung der Pflegekasse: bis zu 131 €/Monat (Stand 2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 gleich hoch.
Wer hat Anspruch?
Zuhause gepflegte Personen
Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5
Wofür kann ich es nutzen?
Zweckgebunden für Alltagsunterstützung (nachträgliche Erstattung):
Tages-/Nachtpflege
Kurzzeitpflege (Unterkunft/Verpflegung)
Ambulante Dienste (z. B. Haushaltshilfe)
Nachbarschaftshilfe (bundeslandspezifisch)
Pflegegrad 1: Frei einsetzbar für ambulante Pflege.
Ab Grad 2: Nur nicht-körperbezogene Hilfe (kein Waschen/Essen).
Quelle: § 45b SGB XI (Pflegekasse).
